Heidi Loy
Bahnhofstraße 28
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„Marktanreizprogramm 2008“ – Fördermittel für Wärmepumpen

 

Bundes-Fördermittel für Wärmepumpen

 

Das "Marktanreizprogramm" fördert Entscheidungen der Bau-herren zur Investition und Nutzung erneuerbarer Energien. Der gesamte Bereich für die Heizung, Warmwasserbereitung und Erzeugung von Kühl- und Prozesswärme wird bis zum Jahr 2012 mit bis zu 500 Millionen € pro Jahr gefördert. Die Wärmepumpe steht dabei im Fokus der Entscheidungen. Gefördert werden ab Januar 2008:

 

 • Wärmepumpen zur Nutzung von
   Geothermie   und Umweltwärme
 • Solarthermische Anlagen
 • Anlagen zur Nutzung von Biomasse
 

 

Die Wärmepumpe wird im Marktanreizprogramm zum ersten Mal gemeinsam mit erneuerbaren Energien wie Biomasse und Sonnenenergie genannt, mit diesen gleichgesetzt und addierfähig gefördert. Damit wird nun ganzheitlich und offiziell die Wärmepumpe in den Bereich umweltschonende und effiziente Technologie eingegliedert und anerkannt, da diese altbewährte Technik ein großes CO2-Einsparpotential besitzt. Die Höhe der Fördersumme richtet sich im Wesentlichen nach:
 

 

• der Art der Wärmequelle
• der Gebäudeart (Sanierung oder Neubau)
• der Gebäudefläche
 

 

Die Förderung von Wärmepumpen-Heizanlagen ist an die energetische Effizienz gekoppelt. Diese wird durch eine so genannte "Jahresarbeitszahl" ausgedrückt. Im Folgenden möchten wir Sie über die häufigsten Fragen zum Thema Marktanreizprogramm informieren und einen Überblick der zu erwartenden Jahresarbeitszahl (JAZ) unserer Wärmepumpen bei verschiedenen Betriebsbedingungen liefern.

 

 

 

Jahresarbeitszahlen JAZ Wärmepumpen

Übersicht der Jahresarbeitszahlen von  Wärmepumpen

 

 

 

Förderhöchstgrenzen für Wärmepumpen-Heizanlagen

 

Was wird dafür gefordert?

Damit Bauherren diese Fördermittel erhalten, müssen verschiedeneForderungen hinsichtlich des Anlagenaufbaus erfüllt werden

  • Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650

 
  • Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650

  • Nachweis einer Jahresarbeitszahl
    von mindestens 4,0 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-
    Wärmepumpen im Neubau bzw. mindestens 3,7 im
    Gebäudebestand, bei Luft/Wasser-Wärmepumpen von
    mindestens 3,5 im Neubau bzw. 3,3 im Gebäudebestand.

  • Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage wurde
    durchgeführt.

  • Die Heizkurve der Heizungsanlage wurde an das
    entsprechende Gebäude angepasst.

Eine zusätzliche Innovationsförderung erhalten diejenigen, die mit der Wärmepumpe Jahresarbeitszahlen von 4,7 im Neubau bzw. 4,5 im Bestand erreichen. In diesem Fall erhöht sich die Fördersumme um 50%.

 

Informationen zur Förderung

Informationen zur Antragstellung beim BAFA

Download des Förderantrages inklusive Beiblatt für die Fachunternehmererklärung

Download der Förderrichtlinie zum "Marktanreizprogramm"
 

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